There are no translations available.

Kassen und Ärzte schaffen klare Lösung

Elektronische Gesundheitskarte – Die Bestellung eines Kartenterminals bis zum 30. September 2011 sichert den Anspruch auf Refinanzierung.

Berlin, 17. August 2011 – Ab dem 1. Oktober ersetzt die elektronische Gesundheitskarte (eGK) schrittweise die bisherige Krankenversichertenkarte. Damit die eGK in den Praxen eingelesen werden kann, brauchen die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten neue Kartenterminals. Für Anschaffung und Installation der Geräte erhalten sie Pauschalen, die sie noch bis 30. September zur Refinanzierung in Anspruch nehmen können. Dafür ist es ausreichend, dass der Arzt das Gerät bis 30. September bestellt hat. Darauf haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin geeinigt.

Die Bestellung des Geräts bis 30. September reicht aus. Um die Refinanzierung in Anspruch zu nehmen, ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Praxen bis Ende September 2011 die Kartenterminals voll funktionsfähig installiert haben. Die Regelung wurde notwendig, weil einige Hersteller bei der Auslieferung der Geräte derzeit Schwierigkeiten haben. „Diejenigen Praxisinhaber, die sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema eGK beschäftigt und schließlich für ein Gerät entschieden haben, brauchen ihre Wahl also nicht wegen der Lieferengpässe zu ändern. Gemeinsam mit den Kassen haben wir hier für Klarheit und Verlässlichkeit gesorgt“, erklärte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.

„Wir haben das gemeinsame Ziel, die elektronische Gesundheitskarte sicher und verlässlich einzuführen. Da ist es angemessen, die Fristen so zu verlängern, dass alle Ärzte und Zahnärzte trotz der Lieferschwierigkeiten bei den Lesegeräten problemlos mitmachen können“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.

„Für den zahnärztlichen Bereich haben wir schon vor einigen Monaten mit den Krankenkassen die Vereinbarung getroffen, dass Pauschalen gezahlt werden, wenn die Kartenterminals bis Ende September 2011 bestellt sind. Das gibt den Praxen angesichts der Lieferengpässe bei den Geräten Planungssicherheit“, sagte Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Für die Anschaffung eines stationären Gerätes, das die Daten der eGK lesen kann, erhalten Ärzte 355 Euro. Für ein mobiles Gerät gibt es 280 Euro und für die Installation erstatten die Kassen 215 Euro.


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 niedergelassenen und ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.

Der GKV-Spitzenverband:
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Mehr Informationen im Internet unter: www.gkv-spitzenverband.de.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV):
Die KZBV vertritt die Interessen der knapp 54.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der Zahnärzte.

Quelle: www.kzbv.de.